Fachberatung

Dem Vereinsfachberater obliegt die gärtnerische, gartenbautechnische und umweltschützerische Betreuung des Vereins und seiner Mitglieder. Er ist verantwortlich für
1. die jährlichen Gartenbegehungen durch den Vorstand in Verbindung mit den Kolonie-Obleuten
2. er überwacht das Abstellen von festgestellten Mängeln und Beanstandungen.
3. er wird unterstützt von den in den Vereinen vorhandenen ausgebildeten Fachberatern.
4. er ist anwesend bei Gartenwertermittlungen und Gartenübergaben zum Zwecke der einführenden Beratung des neuen Pächters.
Der Vereinsfachberater ist Vorstandsmitglied und somit maßgeblich an der Leitung eines Kleingartenvereins beteiligt.
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Auszug aus dem Bundeskleingartengesetz

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